ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der protokollierten Firma Josef Moser Ges.m.b.H. & Co KG, (FN 24840f) nachfolgend auch "Moser Holz" oder "wir" genannt und für alle unsere Angebote und Verträge über von uns zu erbringende Lieferungen (nachfolgend auch "Ware", "Erzeugnis" oder "Produkt" genannt) und Leistungen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Diese Bedingungen gelten auch für alle unsere künftigen Angebote und Verträge. Eigene Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Bestellers (bzw. "Kunde", "Käufer"), welche wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in vollem Umfang unverbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Sofern Vertragsabschlüsse mit Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes erfolgen, finden die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. des KSchG, des ABGB, etc.) uneingeschränkt Anwendung.

 

ANGEBOTE | BESTELLUNGEN | VERTRAGSABSCHLUSS

 

Unsere Angebote gegenüber dem Kunden sind stets freibleibend. Erst die Bestellung gilt als verbindliches Angebot. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der vorbehaltlosen Erbringung der bestellten Lieferung oder Leistung. Bei der Auftragserteilung anerkennt der Käufer unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen ohne jeglichen Vorbehalt. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen auf Eignung der Produkte für den beabsichtigten Zweck. 

 

PREISE

 

Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß unserer Preisliste. Sonderanfertigungen sind solche Artikel, die nicht serienmässig hergestellt werden oder nicht in Preislisten geführt werden. Für diese Sonderanfertigungen behalten wir uns die Vereinbarungen besonderer Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen vor. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in EURO ab Werk Münichreith ohne Verladung und Fracht. Zu diesen Preisen (Auftragswert netto) kommt zusätzlich die am Liefertag geltende Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

 

LIEFERUNG

 

Lieferfristen gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Bestellung. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt oder andere, von uns nicht zu vertretenden Störungen, auch solche, die Zulieferanten betreffen, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen. Bei einer Bestellung von Kleinmengen unter 10 Kubikmetern und einer Lieferadresse außerhalb eines Umkreises von 50 km ab unserem Werk in Münichreith behalten wir uns das Recht vor, mehrere Bestellungen verschiedener Besteller zu einer Sammellieferung zusammenzustellen. Ansonsten ist Moser Holz berechtigt, die tatsächlich anfallenden Transportkosten, die unser Frächter an uns verrechnet, weiter zu verrechnen. Bestellungen von Kleinmengen sind durch den Kunden jedenfalls so rechtzeitig vorzunehmen, dass die zur Lieferung nötige Zeit zur Verfügung steht.

 

EIGENTUMSVORBEHALT | ZAHLUNG

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser unveräußerliches Eigentum. Etwaige Mängelrügen entbinden den Kunden nicht von der Zahlungspflicht. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, stellen wir unsere Rechnungen mit Lieferung und der Kunde schuldet uns die Zahlung gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen ab Rechnungsdatum. Skontoabzüge werden nur dann anerkannt, wenn sie in vereinbarter Höhe und innerhalb der vereinbarten Frist vorgenommen werden und keine älteren Forderungen bestehen. Unsere Rechnungen sind - soweit nicht ein anderes Zahlungsziel angegeben wurde - 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten Fälligkeitsdatums kommt der Kunde in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a.. Weiters verpflichtet sich der Kunde im Falle eines Zahlungsverzuges, Moser Holz die entstandenen Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

 

GEWÄHRLEISTUNG | HAFTUNG | MÄNGELRÜGE

 

Holz ist ein Naturstoff. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Veränderungen  und Merkmale sind stets zu beachten. Wir stellen unsere Sägewerksprodukte aus handelsüblichem Rundholz her, das wir aus verschiedenen Regionen einkaufen und das unterschiedlich lange gelagert und von uns nur optisch auf seine Beschaffenheit und seine Eignung für bestimmte Produkte eingeschätzt wird. Unsere Lieferungen werden von uns nach unserer Wahl aus Lager- und frisch produzierter Ware zusammengestellt. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind unsere Lieferungen und Leistungen vertragsgerecht und frei von Sachmängeln, wenn sie den branchenüblichen Sortierungen und Klassifizierungen im Mittel entsprechen. Auf die Eignung für einen vom Besteller vorgesehenen Verwendungszweck kommt es nur dann an, wenn dieser ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt geworden ist. Wir übernehmen keine Zusicherungen oder Garantien für die Beschaffenheit von Lieferungen und Leistungen, und für das Risiko ihrer Beschaffung jeweils nur soweit, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Moser Holz haftet für Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung entstehen, nicht. Die Ware ist bei der Übernahme sofort zu prüfen. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Moser Holz, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistung- und Schadensersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Die Verarbeitung der Ware gilt bei offenen Mängeln sowie im Fall einer unabsichtlichen Falschlieferung als Genehmigung der Ware und schließt jeden Anspruch auf Ersatz der Ware aus. Falls irrtümlich falsche bzw. nicht brauchbare Ware geliefert wird, gilt für den Käufer auch in diesem Fall die Sorgfalts- und Verwahrungspflicht.

 

GARANTIE

 

Die Garantie beschränkt sich auf den Ersatz qualitativ nicht einwandfreier Ware. Weitergehende Kostenforderungen wie Löhne, Schadenersatz, entgangener Gewinn, Konventionalstrafen und Auswechslungskosten jeder Art werden abgelehnt.

 

KAUFRÜCKTRITT | RÜCKNAHMEN

 

Die Stornierung eines Auftrages kann nur nach schriftlicher Einwilligung unsererseits erfolgen. Wir sind auch zum Rücktritt des Vertrages berechtigt, wenn Bedenken bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Käufers besteht, bzw. noch Zahlungen aus früheren (bereits fälligen) Lieferungen offen sind. 

Die Rücknahme der von uns gelieferten, mangelfreien Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Erklären wir uns ausnahmsweise mit der Rücknahme mangelfreier Ware einverstanden, so erfolgt eine Gutschrift dafür nur insoweit, wie wir die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit feststellen. Für die Rücknahme werden die entstehenden Frachtkosten, sowie mindestens 20 % des Warenwertes abgezogen. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.

 

GERICHTSSTAND | RECHT

 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns und dem Besteller ist Melk.

Bei Auslegungsschwierigkeiten dienen die österreichischen Holzhandelsusancen als Auslegungsmaßstab.

 

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

 

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit weiterer Bestimmungen nicht. Abweichende Bedingungen werden auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn sich der Kunde in einem Schreiben darauf bezieht. Aus Schweigen zu solchen Bedingungen darf nicht auf unsere Zustimmung geschlossen werden. Mündliche Absprachen haben keine rechtliche Bindung. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass von Moser Holz eingesetzte Mitarbeiter oder Dritte nicht berechtigt sind, von den vertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten (z.B. Lieferbedingungen, Qualitätszusagen, Zahlungsvereinbarungen) abweichende Zusagen zu machen. 

 

Stand August 2017